Organi­sa­to­risches


Anmeldung & Terminvergabe

Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, haben wir die Praxis als Terminpraxis or­ga­nisiert.

Für vor­her­sehbare und planbare Unter­such­­ung­en, Ge­spräche und Behand­lungen mel­den Sie sich bitte am besten per Mail an -  Alternativ telefonisch: unser digitaler Telefonassistent nimmt gerne Ihr Anliegen entgegen. Sie werden dann nach der Sprechstunde zurückgerufen.

Akut-Erkrankte melden sich bitte hier für die online Terminvergabe. Unsere Akutsprechstunde findet täglich von 11 bis 12 Uhr statt.

Wünschen Sie sich mehr Zeit (Selbstzahler) oder sind Sie privat versichert?

Hier können Sie einen Termin in unserer Privatsprechstunde buchen.

Gerne können Sie auch privat Sprechstundentermine mit unseren Fachärztinnen buchen.



Telefonsprechstunde

Falls Sie eine telefonische Beratung oder ärztliche Be­fund­mitteilung wün­­schen, teilen Sie dies per Mail oder unserem digitalen Telefonassistenten bitte mit. Sie werden am selben Tag zu­rück­ge­ru­fen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ärzte wäh­rend der Sprechzeiten telefonisch nicht zu er­rei­chen sind. In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an die 112.

Bei dringenden Anliegen Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht bei unserem digitalen Telefonassistent mit der Mitteilung - DRINGEND.

Telefon 072 32 - 703 92 (digitaler Telefonassistent)

Bitte bevorzugen Sie die Kontaktaufnahme per Mail.

 



Bereitschaftsdienst & Ärztlicher Notdienst

In akuten lebens­be­droh­lich­en Not­fällen rufen Sie bitte den Ret­tungs­dienst unter der Notfall­nummer 112 an, hier kann schnells­tens ein Ret­tungs­wagen und ggf. auch ein Notarzt be­reit­ge­stellt wer­den

Werktags ab 19.00 Uhr sowie sonn- und feiertags wenden Sie sich bitte an den Ärzt­lichen Not­fall­dienst unter der Ruf­nummer 116117.



Laboruntersuchungen

Ärztlich angeordnete Blut­ent­nah­men er­folgen morgens zwischen 07.30 und 11.00 Uhr.

Bitte kommen Sie nach Absprache nüch­tern (ohne Nah­rungs-­ oder Flüssig­keitsaufnahme). Wasser, unge­süßter Tee oder schwar­­zer Kaffee können vor­her ge­trun­ken werden. Medi­ka­men­te (außer blut­zucker­senk­ende) können vorher eingenommen werden.

Urin- und Stuhlproben kenn­zeich­nen Sie bitte mit Na­men, Vornamen und Ge­burts­datum und geben sie bis 11.00 Uhr im Labor ab. Wir benötigen den so­ge­nan­nten Mittel­strahl­urin (der erste Teil des Urins wird ver­wor­fen, dann wird eine ca. 10 ml große Urin­pro­be in das Pro­ben­gefäß ge­geben, der Rest wird ver­worfen).




elektronische Patientenakte (ePA), Rezepte, Überweisungen & Krankmeldungen

Ab dem 01.10.2025 beginnt das bundesweite Befüllen Ihrer ePA, falls Sie dem nicht bei Ihrer Krankenkasse widersprochen haben. Weitere Infos zum Thema ePA finden Sie hier

Rezepte für Medikamente, die seit längerer Zeit in un­ver­än­dert­er Form ein­ge­nom­men werden und Überweisungen, kön­nen online unter info@hausarztpraxis-schmidt.com, tele­fo­nisch über die Ruf­num­mer 07232-70392 (digitaler Telefonassistent - bitte Nachricht hinterlassen) oder per Briefeinwurf bestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen eines E-Rezeptes für neue Medikamente erst erfolgen kann, wenn Ihre Versichertenkarte eingelesen wurde!

Aus oft sinnlosen bürokratischen und ver­siche­rungs­­­recht­lichen Grün­den sind wir ver­pfli­ch­tet, die Aus­stellung sämt­lich­er For­mu­lare und Rezepte genaues­tens zu über­prüfen. Leider nimmt die Bürokratie und der Verwaltungsaufwand sehr viel Zeit in Anspruch und ist oftmals mit Frustration und Unverständnis verbunden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht immer Ihren Wünschen und/oder Erwartungen voll entsprechen können.

Mindestens einmal im Quartal sollte ein per­sön­lich­er Arzt-Patien­ten-Kon­takt erfolgen, um eventuelle Änderungen der Medikation u.ä. zu besprechen.








Umstellung auf Hausarztverträge: Good bye KV ---> Hello HZV

Die Krankenkassen sind seit Juli 2009 gesetzlich ver­pflich­tet, ihren Ver­sicher­ten Haus­arzt­ver­träge anzu­bieten. An diesen Verträgen können nur gut ein­ge­rich­tete, quali­fi­zierte Arzt­praxen teil­neh­men, die die ge­for­derten regel­mä­ßigen Wei­ter­­bildungs­ver­pflicht­ungen erfüllen.

In unserer Praxis sind sämt­liche Vor­aus­setz­ungen für die Teil­nah­me an den Haus­­arzt­­verträgen erfüllt. Haus­arzt­zentrierte Ver­sorgung (HZV) bedeutet, dass Sie als Patient zunächst immer vom Hausarzt unter­sucht und beraten werden.

Bei Bedarf überweist er Sie an Fach­ärzte, Thera­peu­ten oder ins Kran­kenhaus. So laufen alle Infor­ma­tio­nen zu ihm zurück und er kann darauf achten, dass Sie nicht unnötig doppelt unter­sucht wer­den, dass Ihre Medikamente sich mit­ein­ander ver­tra­gen und dass die Fach­ärz­te optimal auf­ein­ander ab­ge­stimmt arbeiten.

Sie können durch Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm Ihren Hausarzt aktiv unterstützen und somit Ihren Beitrag gegen die sich leider weiter zunehmende Bürokratie und dem sich weiter verschärfenden Hausarztmangel leisten. Wir danken herzlich für Ihre Teilnahme!

Ansprechpartnerinnen: 

Frau Yüksel und Frau Schmolla


 
 
 
 
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